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   BAG, 07.10.1993 - 2 AZR 293/93   

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BAG, 07.10.1993 - 2 AZR 293/93 (https://dejure.org/1993,2526)
BAG, Entscheidung vom 07.10.1993 - 2 AZR 293/93 (https://dejure.org/1993,2526)
BAG, Entscheidung vom 07. Oktober 1993 - 2 AZR 293/93 (https://dejure.org/1993,2526)
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (8)

  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Auszug aus BAG, 07.10.1993 - 2 AZR 293/93
    Anschluß an Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 27. April 1993 - Gms-OGB 1/92 - (ZIP 1993, 1341) unter Aufgabe der Senatsrechtsprechung in den Urteilen vom 20. September 1984 - 2 AZR 73/83 - AP Nr. 1 zu § 28 BGB und vom 30. April 1992 - 2 AZR 548/91 - nicht veröffentlicht.

    Mit Beschluß vom 27. April 1993 - GmS-OGB 1/92 - (ZIP 1993, 1341) hat der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entschieden, ein bei Verkündung noch nicht vollständig abgefaßtes Urteil sei im Sinne des § 138 Nr. 6 VwGO als nicht mit Gründen versehen anzusehen, wenn Tatbestand und Entscheidungsgründe nicht binnen 5 Monaten nach Verkündung schriftlich niedergelegt, von den Richtern besonders unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden seien.

  • BAG, 20.09.1984 - 2 AZR 73/83

    Fristbeginn nach § 626 BGB bei Gesamtvertretung

    Auszug aus BAG, 07.10.1993 - 2 AZR 293/93
    Anschluß an Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 27. April 1993 - Gms-OGB 1/92 - (ZIP 1993, 1341) unter Aufgabe der Senatsrechtsprechung in den Urteilen vom 20. September 1984 - 2 AZR 73/83 - AP Nr. 1 zu § 28 BGB und vom 30. April 1992 - 2 AZR 548/91 - nicht veröffentlicht.

    Nach der bisherigen ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 38, 55, 57 - 59 = AP Nr. 1 zu § 68 ArbGG 1979; Urteil vom 15. August 1984 - 7 AZR 228/82 - AP Nr. 8 zu § 1 KSchG 1969, zu I der Gründe; BAGE 44, 329 [BAG 07.12.1983 - 4 AZR 394/81] = AP Nr. 82 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteile vom 20. September 1984 - 2 AZR 73/83 - AP Nr. 1 zu § 28 BGB, zu A der Gründe und vom 30. April 1992 - 2 AZR 548/91 - nicht veröffentlicht) ist ein Urteil erst dann als nicht mit Gründen versehen zu betrachten, wenn zwischen seiner Verkündung und der Zustellung mehr als 1 Jahr liegt; ist die Zeit kürzer, liegt allenfalls dann ein absoluter Revisionsgrund vor, wenn sich aus besonderen Umständen ergibt, daß die Entscheidungsgründe nicht das eigentliche Beratungsergebnis wiedergeben.

  • BAG, 30.04.1992 - 2 AZR 548/91

    Zusatzabkommen zum Nato-Truppenstatut - Nichtdeutsche Organisation

    Auszug aus BAG, 07.10.1993 - 2 AZR 293/93
    Anschluß an Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 27. April 1993 - Gms-OGB 1/92 - (ZIP 1993, 1341) unter Aufgabe der Senatsrechtsprechung in den Urteilen vom 20. September 1984 - 2 AZR 73/83 - AP Nr. 1 zu § 28 BGB und vom 30. April 1992 - 2 AZR 548/91 - nicht veröffentlicht.

    Nach der bisherigen ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 38, 55, 57 - 59 = AP Nr. 1 zu § 68 ArbGG 1979; Urteil vom 15. August 1984 - 7 AZR 228/82 - AP Nr. 8 zu § 1 KSchG 1969, zu I der Gründe; BAGE 44, 329 [BAG 07.12.1983 - 4 AZR 394/81] = AP Nr. 82 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteile vom 20. September 1984 - 2 AZR 73/83 - AP Nr. 1 zu § 28 BGB, zu A der Gründe und vom 30. April 1992 - 2 AZR 548/91 - nicht veröffentlicht) ist ein Urteil erst dann als nicht mit Gründen versehen zu betrachten, wenn zwischen seiner Verkündung und der Zustellung mehr als 1 Jahr liegt; ist die Zeit kürzer, liegt allenfalls dann ein absoluter Revisionsgrund vor, wenn sich aus besonderen Umständen ergibt, daß die Entscheidungsgründe nicht das eigentliche Beratungsergebnis wiedergeben.

  • BAG, 04.08.1993 - 4 AZR 501/92

    Verspätete Urteilsabsetzung

    Auszug aus BAG, 07.10.1993 - 2 AZR 293/93
    Auch der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat durch Urteil vom 4. August 1993 (- 4 AZR 501/92 - zur Veröffentlichung vorgesehen) seine frühere (entgegenstehende) Rechtsprechung aufgegeben und sich ausdrücklich der Rechtsprechung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe angeschlossen.
  • BAG, 15.08.1984 - 7 AZR 228/82

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung - Verspätete Zustellung eines Urteils -

    Auszug aus BAG, 07.10.1993 - 2 AZR 293/93
    Nach der bisherigen ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 38, 55, 57 - 59 = AP Nr. 1 zu § 68 ArbGG 1979; Urteil vom 15. August 1984 - 7 AZR 228/82 - AP Nr. 8 zu § 1 KSchG 1969, zu I der Gründe; BAGE 44, 329 [BAG 07.12.1983 - 4 AZR 394/81] = AP Nr. 82 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteile vom 20. September 1984 - 2 AZR 73/83 - AP Nr. 1 zu § 28 BGB, zu A der Gründe und vom 30. April 1992 - 2 AZR 548/91 - nicht veröffentlicht) ist ein Urteil erst dann als nicht mit Gründen versehen zu betrachten, wenn zwischen seiner Verkündung und der Zustellung mehr als 1 Jahr liegt; ist die Zeit kürzer, liegt allenfalls dann ein absoluter Revisionsgrund vor, wenn sich aus besonderen Umständen ergibt, daß die Entscheidungsgründe nicht das eigentliche Beratungsergebnis wiedergeben.
  • BAG, 07.12.1983 - 4 AZR 394/81

    Revision

    Auszug aus BAG, 07.10.1993 - 2 AZR 293/93
    Nach der bisherigen ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 38, 55, 57 - 59 = AP Nr. 1 zu § 68 ArbGG 1979; Urteil vom 15. August 1984 - 7 AZR 228/82 - AP Nr. 8 zu § 1 KSchG 1969, zu I der Gründe; BAGE 44, 329 [BAG 07.12.1983 - 4 AZR 394/81] = AP Nr. 82 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteile vom 20. September 1984 - 2 AZR 73/83 - AP Nr. 1 zu § 28 BGB, zu A der Gründe und vom 30. April 1992 - 2 AZR 548/91 - nicht veröffentlicht) ist ein Urteil erst dann als nicht mit Gründen versehen zu betrachten, wenn zwischen seiner Verkündung und der Zustellung mehr als 1 Jahr liegt; ist die Zeit kürzer, liegt allenfalls dann ein absoluter Revisionsgrund vor, wenn sich aus besonderen Umständen ergibt, daß die Entscheidungsgründe nicht das eigentliche Beratungsergebnis wiedergeben.
  • BAG, 24.02.1982 - 4 AZR 313/80

    Urteilszustellung

    Auszug aus BAG, 07.10.1993 - 2 AZR 293/93
    Nach der bisherigen ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 38, 55, 57 - 59 = AP Nr. 1 zu § 68 ArbGG 1979; Urteil vom 15. August 1984 - 7 AZR 228/82 - AP Nr. 8 zu § 1 KSchG 1969, zu I der Gründe; BAGE 44, 329 [BAG 07.12.1983 - 4 AZR 394/81] = AP Nr. 82 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteile vom 20. September 1984 - 2 AZR 73/83 - AP Nr. 1 zu § 28 BGB, zu A der Gründe und vom 30. April 1992 - 2 AZR 548/91 - nicht veröffentlicht) ist ein Urteil erst dann als nicht mit Gründen versehen zu betrachten, wenn zwischen seiner Verkündung und der Zustellung mehr als 1 Jahr liegt; ist die Zeit kürzer, liegt allenfalls dann ein absoluter Revisionsgrund vor, wenn sich aus besonderen Umständen ergibt, daß die Entscheidungsgründe nicht das eigentliche Beratungsergebnis wiedergeben.
  • BAG, 14.06.1955 - 2 AZR 199/55

    Arbeitsverhältnis: Unzulässige Befristung, Kettenarbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 07.10.1993 - 2 AZR 293/93
    Nach der bisherigen ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 38, 55, 57 - 59 = AP Nr. 1 zu § 68 ArbGG 1979; Urteil vom 15. August 1984 - 7 AZR 228/82 - AP Nr. 8 zu § 1 KSchG 1969, zu I der Gründe; BAGE 44, 329 [BAG 07.12.1983 - 4 AZR 394/81] = AP Nr. 82 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteile vom 20. September 1984 - 2 AZR 73/83 - AP Nr. 1 zu § 28 BGB, zu A der Gründe und vom 30. April 1992 - 2 AZR 548/91 - nicht veröffentlicht) ist ein Urteil erst dann als nicht mit Gründen versehen zu betrachten, wenn zwischen seiner Verkündung und der Zustellung mehr als 1 Jahr liegt; ist die Zeit kürzer, liegt allenfalls dann ein absoluter Revisionsgrund vor, wenn sich aus besonderen Umständen ergibt, daß die Entscheidungsgründe nicht das eigentliche Beratungsergebnis wiedergeben.
  • BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 855/94

    Unzulässige Berufung - 5 Monatsfrist bei erstinstanzlichem Urteil

    Dieser Rechtsprechung hat sich das Bundesarbeitsgericht (Urteile vom 4. August 1993 - 4 AZR 501/92 - AP Nr. 22, aaO und vom 8. Februar 1994 - 9 AZR 591/93 - AP Nr. 23 zu § 72 ArbGG 1979, beide zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; Senatsurteil vom 7. Oktober 1993 - 2 AZR 293/93 - n.v. ) in Revisionsfällen angeschlossen.
  • BAG, 25.11.1993 - 2 AZR 406/93

    Kündigung wegen Betriebsstillegung - verspätete Urteilsabsetzung - Wirksamkeit

    In der zuletzt genannten Entscheidung vom 30. April 1992 hat der Senat noch ausdrücklich an dieser Rechtsprechung festgehalten; er hat sie allerdings inzwischen im Urteil vom 7. Oktober 1993 (- 2 AZR 293/93 - nicht veröffentlicht) aufgegeben, und zwar aus den nachfolgenden Gründen.

    Dem ist der Zweite Senat mit dem erwähnten Urteil vom 7. Oktober 1993 (- 2 AZR 293/93 - nicht veröffentlicht) inzwischen gefolgt.

    In eben diesem Sinne hat der Senat im Urteil vom 7. Oktober 1993 (- 2 AZR 293/93 - nicht veröffentlicht) entschieden, und zwar ohne jegliche weitere Stellungnahme zu den Revisionsrügen, weil er dies nicht nur als überflüssig, sondern auch als verfehlt angesehen hat: Äußert sich nämlich der Senat zu den Aussichten der eingelegten Revision, so handelt es sich dabei um rechtlich unerhebliche Ausführungen (obiter dictum), an die das Landesarbeitsgericht ohnehin nicht gebunden wäre.

  • BAG, 25.11.1993 - 2 AZR 455/93

    Kündigung einer Rechtsvorgängerin der GmbH wegen Betriebsstillegung - Zustellung

    In der zuletzt genannten Entscheidung vom 30. April 1992 hat der Senat noch ausdrücklich an dieser Rechtsprechung festgehalten; er hat sie allerdings inzwischen im Urteil vom 7. Oktober 1993 (- 2 AZR 293/93 - nicht veröffentlicht) aufgegeben, und zwar aus den nachfolgenden Gründen.

    Dem ist der Zweite Senat mit dem erwähnten Urteil vom 7. Oktober 1993 (- 2 AZR 293/93 - nicht veröffentlicht) inzwischen gefolgt.

    In eben diesem Sinne hat der Senat im Urteil vom 7. Oktober 1993 (- 2 AZR 293/93 - nicht veröffentlicht) entschieden, und zwar ohne jegliche weitere Stellungnahme zu den Revisionsrügen, weil er dies nicht nur als überflüssig, sondern auch als verfehlt angesehen hat: Äußert sich nämlich der Senat zu den Aussichten der eingelegten Revision, so handelt es sich dabei um rechtlich unerhebliche Ausführungen (obiter dictum), an die das Landesarbeitsgericht ohnehin nicht gebunden wäre.

  • BAG, 25.11.1993 - 2 AZR 456/93

    Kündigung einer Rechtsvorgängerin wegen Betriebsstillegung; verspätete

    In der zuletzt genannten Entscheidung vom 30. April 1992 hat der Senat noch ausdrücklich an dieser Rechtsprechung festgehalten; er hat sie allerdings inzwischen im Urteil vom 7. Oktober 1993 (- 2 AZR 293/93 - nicht veröffentlicht) aufgegeben, und zwar aus den nachfolgenden Gründen.

    Dem ist der Zweite Senat mit dem erwähnten Urteil vom 7. Oktober 1993 (- 2 AZR 293/93 - nicht veröffentlicht) inzwischen gefolgt.

    In eben diesem Sinne hat der Senat im Urteil vom 7. Oktober 1993 (- 2 AZR 293/93 - nicht veröffentlicht) entschieden, und zwar ohne jegliche weitere Stellungnahme zu den Revisionsrügen, weil er dies nicht nur als überflüssig, sondern auch als verfehlt angesehen hat: Äußert sich nämlich der Senat zu den Aussichten der eingelegten Revision, so handelt es sich dabei um rechtlich unerhebliche Ausführungen (obiter dictum), an die das Landesarbeitsgericht ohnehin nicht gebunden wäre.

  • BAG, 25.11.1993 - 2 AZR 457/93

    Kündigung wegen Betriebsstillegung; verspätete Urteilsabsetzung

    In der zuletzt genannten Entscheidung vom 30. April 1992 hat der Senat noch ausdrücklich an dieser Rechtsprechung festgehalten; er hat sie allerdings inzwischen im Urteil vom 7. Oktober 1993 (- 2 AZR 293/93 - nicht veröffentlicht) aufgegeben, und zwar aus den nachfolgenden Gründen.

    Dem ist der Zweite Senat mit dem erwähnten Urteil vom 7. Oktober 1993 (- 2 AZR 293/93 - nicht veröffentlicht) inzwischen gefolgt.

    In eben diesem Sinne hat der Senat im Urteil vom 7. Oktober 1993 (- 2 AZR 293/93 - nicht veröffentlicht) entschieden, und zwar ohne jegliche weitere Stellungnahme zu den Revisionsrügen, weil er dies nicht nur als überflüssig, sondern auch als verfehlt angesehen hat: Äußert sich nämlich der Senat zu den Aussichten der eingelegten Revision, so handelt es sich dabei um rechtlich unerhebliche Ausführungen (obiter dictum), an die das Landesarbeitsgericht ohnehin nicht gebunden wäre.

  • BAG, 25.11.1993 - 2 AZR 459/93

    Kündigung wegen Betriebsstillegung; verspätete Urteilsabsetzung

    In der zuletzt genannten Entscheidung vom 30. April 1992 hat der Senat noch ausdrücklich an dieser Rechtsprechung festgehalten; er hat sie allerdings inzwischen im Urteil vom 7. Oktober 1993 (- 2 AZR 293/93 - nicht veröffentlicht) aufgegeben, und zwar aus den nachfolgenden Gründen.

    Dem ist der Zweite Senat mit dem erwähnten Urteil vom 7. Oktober 1993 (- 2 AZR 293/93 - nicht veröffentlicht) inzwischen gefolgt.

    In eben diesem Sinne hat der Senat im Urteil vom 7. Oktober 1993 (- 2 AZR 293/93 - nicht veröffentlicht) entschieden, und zwar ohne jegliche weitere Stellungnahme zu den Revisionsrügen, weil er dies nicht nur als überflüssig, sondern auch als verfehlt angesehen hat: Äußert sich nämlich der Senat zu den Aussichten der eingelegten Revision, so handelt es sich dabei um rechtlich unerhebliche Ausführungen (obiter dictum), an die das Landesarbeitsgericht ohnehin nicht gebunden wäre.

  • BAG, 25.11.1993 - 2 AZR 458/93

    Kündigung wegen Betriebsstillegung ;verspätete Urteilsabsetzung

    In der zuletzt genannten Entscheidung vom 30. April 1992 hat der Senat noch ausdrücklich an dieser Rechtsprechung festgehalten; er hat sie allerdings inzwischen im Urteil vom 7. Oktober 1993 (- 2 AZR 293/93 - nicht veröffentlicht) aufgegeben, und zwar aus den nachfolgenden Gründen.

    Dem ist der Zweite Senat mit dem erwähnten Urteil vom 7. Oktober 1993 (- 2 AZR 293/93 - nicht veröffentlicht) inzwischen gefolgt.

    In eben diesem Sinne hat der Senat im Urteil vom 7. Oktober 1993 (- 2 AZR 293/93 - nicht veröffentlicht) entschieden, und zwar ohne jegliche weitere Stellungnahme zu den Revisionsrügen, weil er dies nicht nur als überflüssig, sondern auch als verfehlt angesehen hat: Äußert sich nämlich der Senat zu den Aussichten der eingelegten Revision, so handelt es sich dabei um rechtlich unerhebliche Ausführungen (obiter dictum), an die das Landesarbeitsgericht ohnehin nicht gebunden wäre.

  • BAG, 20.11.1997 - 6 AZR 215/96

    Abfindung - Verringerung wegen gesetzlicher Rente

    Dieser Rechtsprechung hat sich das Bundesarbeitsgericht angeschlossen (BAG Urteil vom 4. August 1993 - 4 AZR 501/92 - BAGE 74, 44 = AP Nr. 22 zu § 551 ZPO; Urteil vom 7. Oktober 1993 - 2 AZR 293/93 - n.v.; Urteil vom 24. November 1993 - 10 AZR 371/93 - und vom 16. Dezember 1993 - 8 AZR 114/93 - beide n.v.; Urteil vom 8. Februar 1994 - 9 AZR 591/93 - BAGE 75, 355 = AP Nr. 23 zu § 72 ArbGG 1979; Urteil vom 15. November 1995 - 2 AZR 1036/94 - AP Nr. 34 zu § 551 ZPO).
  • BAG, 08.02.1994 - 9 AZR 591/93
    Dieser Rechtsprechung sind der Vierte Senat und der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 4. August 1993 - 4 AZR 501/92 -, zur Veröffentlichung bestimmt, und Urteil vom 7. Oktober 1993 - 2 AZR 293/93 - nicht veröffentlicht) unter Aufgabe ihrer gegenteiligen Rechtsprechung (BAG Urteile vom 20. September 1984 - 2 AZR 73/83 - AP Nr. 1 zu § 28 BGB ; vom 30. April 1992 - 2 AZR 548/91 - und vom 4. August 1993 - 4 AZR 500/92 - beide nicht veröffentlicht) für den Bereich des § 72 Abs. 5 ArbGG und des § 551 Nr. 7 ZPO gefolgt.
  • BAG, 31.05.2001 - 6 AZR 254/00

    Beschäftigungszeit einer Freundschaftspionierleiterin

    Zwar ist das Urteil des Arbeitsgerichts erst nach Ablauf von fünf Monaten nach Verkündung von sämtlichen Richtern unterzeichnet zur Geschäftsstelle des Arbeitsgerichts gelangt und gilt daher nach § 551 Nr. 7 ZPO als nicht mit Gründen versehen (GemS OGB 27. April 1993 - GmS-OGB 1/92 - BVerwGE 92, 367; BAG 16. Dezember 1993 - 8 AZR 114/93 - nv.; 24. November 1993 - 10 AZR 372/93 - nv.; 7. Oktober 1993 - 2 AZR 293/93 - nv.; 8. Februar 1994 - 9 AZR 591/93 - BAGE 75, 355).
  • BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 1036/94

    Verspätet abgesetztes Urteil

  • BAG, 12.01.1995 - 2 AZR 408/94

    Urteilsabsetzungsfrist

  • BAG, 26.09.1996 - 2 AZR 308/96

    Wirksamkeit zweier fristloser Kündigungen gegenüber einer Gesellschafterin -

  • BAG, 03.12.1998 - 2 AZR 531/98
  • BAG, 24.09.1997 - 4 AZR 30/96

    Begründung der Revision wegen verspäteter Urteilsabsetzung - Gleichstellung von

  • BAG, 19.10.2000 - 6 AZR 238/99

    Anrechnung einer Tätigkeit in der ehemaligen DDR als Beschäftigungszeit, wenn man

  • BAG, 05.03.1997 - 4 AZR 680/96

    Erfüllung der Qualifizierungsmerkmale "besondere Schwierigkeit und Bedeutung" im

  • BAG, 16.11.1995 - 6 AZR 843/94

    Anspruch auf Überbrückungsbeihilfe nach dem Tarifvertrag vom 31. August 1971 zur

  • BAG, 06.12.1994 - 9 AZR 406/94

    Wahrung der einmonatigen Revisionsfrist auf Grund der Hemmung des Laufs der

  • BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 629/95

    Verspätete Urteilsabsetzung als absoluter Revisionsgrund - Formelle Anforderungen

  • BAG, 24.05.1995 - 7 AZR 1050/94

    Urteil ohne Entscheidungsgründe - Rüge eines Urteils, bei dem Tatbestand und

  • BAG, 14.06.1994 - 9 AZR 189/94

    Verspätete Urteilsabsetzung wegen fehlender Urteilsbegründung

  • BAG, 09.03.1995 - 2 AZR 852/94

    Rechtsfolgen einer verspäteten Urteilsabsetzung - Bestimmung der Frist zu

  • BAG, 14.06.1994 - 9 AZR 190/94

    Verspätete Urteilsabsetzung wegen fehlender Urteilsbegründung

  • BAG, 08.09.1994 - 6 AZR 768/93

    Zweimaliges Einlegen einer Revision - Verspätetes Absetzen eines Urteils -

  • BAG, 09.03.1995 - 2 AZR 1063/94

    Rechtsfolgen einer verspäteten Urteilsabsetzung - Wirksamkeit einer

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